Pressemitteilung vom 24.09.2002


Unterschriftensammlung statt Bürgerbegehren gegen A 52

Bürgerbegehren nicht zulässig

Die Bürgerinitiative „Stoppt A 52“ bedauert, mitteilen zu müssen, dass in NRW ein Bürgerbegehren gegen den Bau dieser Stadtautobahn nicht möglich ist. Die Stadt Essen verweist in ihrer Rechtsauskunft an die BI darauf, dass Bürgerbegehren unzulässig sind, „in denen im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens entschieden wird.“(Stadt Essen)

Andere Bundesländer kennen in ihren Gesetzen diesen Ausschlussgrund nicht. Es ist aus Sicht der Bürgerinitiative paradox, dass man hier mit einem Bürgerentscheid erfolgreich den Neubau  einer Philharmonie verhindern konnte, aber der mögliche Bau einer Autobahn erst gar nicht zur Abstimmung gestellt werden darf. „Rechtlich ist die Auskunft wohl richtig, aber gerecht ist sie nicht“, so Dieter Zimek, Sprecher der Bürgerinitiative. Aufgrund der massiven negativen Folgen des Baus einer Autobahn für die Wohnbevölkerung entlang der Trasse reicht der Verweis auf eine Anhörung beim Planfeststellungsverfahren nicht aus. Erstrebenswert wäre eine Streichung dieser Ausschlussklausel für Bürgerentscheide in der Gemeindeordnung NRW, damit die Bevölkerung solche Fragen auch selbst per Abstimmung entscheiden kann, ob sie die Autobahn will oder nicht, fordert die Bürgerinitiative.

An Stelle des Bürgerentscheids startet die Bürgerinitiative nun eine Unterschriftensammlung. Diese soll bis März laufen. Ziel ist es, über zehntausend Unterschriften zu sammeln, um den Prostet gegen die A 52 bis zur Abstimmung im Bundestag über den möglichen A 52 Weiterbau im Frühjahr auszuweiten.

Nachfragen richten Sie bitte an

Dieter Zimek, Heimstättenweg 8, 45139 Essen, Tel.: 210 461,

Patrik Köbele, Kleine Rahmstr. 54, 45326 Essen, Tel.: 31 62 365,

Joachim Drell, Kleine Hammerstr. 36, 45326 Essen, Tel.: 2476433

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